Allgemeine Versteigerungsbedingungen (AVB)

der Gesellschaft

classicphil GmbH (FN 499408 z)
Dorotheergasse 10/14-15
1010 Wien
Telefon: +4318900638
Telefax: +4318900641
E-Mail: office@classicphil.com

im Folgenden „Gesellschaft“ genannt

Die Gesellschaft betreibt die Versteigerung von Briefmarken, die ihr zur freiwilligen Versteigerung übergeben werden. Die Versteigerung kann kommissionsweise im Namen und auf Rechnung des Einbringers erfolgen.

Darstellungen auf den Briefmarken sind unabhängig des nationalen oder religiösen Kontextes als historisches Zeitdokument zu betrachten. Mit Abbildungen der Auktionslose in den Versteigerungskatalogen oder im Internet wird keine religiöse oder politische Gesinnung ausgedrückt.

Auktionsrelefante Preisangaben wie Schätzpreis/Estimate oder Startpreis sind in Euro (€) angegeben.

1. Vor der Versteigerung

1.1. Registrierung zur Teilnahme

1.1.1. Unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen und juristische Personen, die erstmals an von der Gesellschaft veranstalteten Auktionen teilnehmen wollen, haben im Zuge der erforderlichen Registrierung ihre Stammdaten mitzuteilen und ihre Identität nachzuweisen.

1.1.2. Durch die Registrierung unterwerfen sie sich gleichzeitig den vorliegenden Versteigerungsbedingungen.

1.1.3. Entgegen stehende oder ergänzende Bestimmungen fremder (allgemeiner) Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis der Gesellschaft nur insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung schriftlich zugestimmt wird.

1.1.4. Wer beabsichtigt für Dritte zu bieten, muss seine Vertreterstellung vor Beginn der Versteigerung offen legen. Unterbleibt die Offenlegung einer erteilten Ermächtigung kommt der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande und dieser wird selbst aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag berechtigt und verpflichtet.

1.1.5. Die Gesellschaft hat das Recht, Gesuche auf Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.1.6. Die Registrierung als erstmaliger Bieter erfolgt durch die vollständige Ausfüllung des Formulars „Zulassung als Bieter“ und die Erbringung eines Identitäts­nachweises durch Vorlage eines Lichtbildausweises oder Übermittlung einer Kopie eines Lichtbildausweises.

1.2. Offenlegung der Identität

1.2.1. Die Gesellschaft wird die im Zuge der Registrierung erhobenen Personaldaten des Bieters geheim halten, es sei denn er stimmt einer Offenlegung zu oder es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.

1.2.2. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, die personenbezogenen Daten eines Bieters (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse etc.), dem ein Zuschlag erteilt wurde, dem Einlieferer der ersteigerten Gegenstände offenzulegen und der Bieter stimmt einer solchen Datenübermittlung ausdrücklich zu.

2. In der Versteigerung

2.1. Versteigerungsort und Versteigerungstermin

2.1.1. Auktionen sind grundsätzlich öffentlich. Die Gesellschaft ist jedoch auch berechtigt, Versteigerungen mit einem begrenzten Personenkreis durchzuführen.

2.1.2. Die Wahl des Versteigerungsortes und des Versteigerungstermines bleibt der Gesellschaft überlassen.

2.1.3. Ort und Zeit der Besichtigung werden in den Auktionskatalogen, im Online-Auftritt der Gesellschaft und gegebenenfalls in Aussendungen bekanntgemacht.

2.1.4. Der von der Gesellschaft eingesetzte Auktionsleiter übt das Hausrecht der Gesellschaft aus und ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen, von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschließen und des Versteigerungsortes zu verweisen.

2.2. Möglichkeit zur Besichtigung

2.2.1. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände werden unter Angabe der Losnummer und des Rufpreises vor der Auktionen zur Besichtigung ausgestellt.

2.2.2. Dabei ist jedermann nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse Gelegenheit zu geben, die Beschaffenheit und den Zustand dieser Gegenstände zu überprüfen, soweit dies im Rahmen der Besichtigung möglich ist.

2.3. Ausrufung und Rufpreis

2.3.1. Beim Ausrufen werden die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände unter Angabe der Losnummer und des Rufpreises angegeben.

2.3.2. Der von der Gesellschaft bestimmte Auktionsleiter ist berechtigt, den Auktionsverlauf festzulegen, insbesondere

a) ein Los zurückzuziehen, wenn dieses falsch beschrieben ist oder die Echtheit fraglich ist oder diese den Verdacht erwecken, dass sie entwendet, veruntreut oder geschmuggelt sind oder

b) ein bereits zugeschlagenes Los neu aufzurufen.

2.3.3. Der Auktionsleiter ist ferner berechtigt, Rufpreise oder die Losbeschreibungen zu ändern, Posten zu trennen, zu vereinigen, zurückzuziehen und die Versteigerung abweichend von der Reihenfolge der Losnummern vorzunehmen.

2.3.4. Erfolgt kein Anbot, wird der Gegenstand zurückgestellt. Er kann jedoch durch den Auktionsleiter bei derselben Versteigerung auch zu einem niedrigeren Rufpreis nochmals ausgerufen werden.

2.3.5. Der Rufpreis/Startpreis beträgt gebotsstufenabhängig ca. 10-20 % des Schätzpreises/Estimate, zumindest aber 50 Euro.

2.4. Gebotsabgabe

2.4.1. Jeder Bieter tritt im eigenen Namen auf, es sei denn, er hätte bei der Registrierung seine Vertreterstellung offengelegt.

2.4.2. Durch die Abgabe eines Gebotes bestätigt der Bieter, dass er den Gegenstand vor der Auktion besichtigt und sich der Übereinstimmung mit der Beschreibung vergewissert hat.

2.4.3. Gebote sind in deutlicher Weise zu stellen. Die Gebotsabgabe erfolgt im Saal durch ein Heben der Gebotskarte.

2.4.4. Der Auktionsleiter ist berechtigt, Gebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Grund zur Besorgnis besteht, dass ein Bieter sein Meistbot nicht bezahlen werde.

2.4.5. Ein abgegebenes Gebot bindet den Bieter jedenfalls bis zur Erteilung des Zuschlages auf das betroffene Los. Hebt der Auktionsleiter einen bereits erteilten Zuschlag auf (vgl Punkt 2.3.), hat der Bieter zu erklären, ob er sein zuletzt abgegebenes Gebot aufrechterhält.

2.4.6. Absprachen zwischen den Bietern, wonach jemand verspricht, als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind verboten. Der Auktionsleiter ist berechtigt, zuwiderhandelnde Bieter von der Auktion auszuschließen. Die an solchen Absprachen beteiligten Interessenten haben alle durch die verbotene Absprache verursachten Schäden zu ersetzen.

2.5. Kommissionäre

2.5.1. Der Online-Dienstleister PHILASEARCH ist dem Bieter zuzurechnen sowie als erweiterter Kommissionär zu betrachten. Die Gesellschaft haftet daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit, die Vollständigkeit, die Richtigkeit und Aktualität der von PHILASEARCH zur Verfügung gestellten Informationen und Angaben oder für die störungsfreie Funktion der angebotenen Dienstleistung.

2.5.2. Analoge Kommissionäre die physisch anwesend sind werden von der Firma classicphil GmbH online auf der Website bekanntgegeben. Diese sind dem Bieter zuzurechnen und haften für die störungfreie Abwicklung ihrer Dienstleistung.

2.5.3. Die Firma classicphil GmbH hat das Recht Gebotsabgaben unangemeldeter Kommissionäre abzulehnen.

2.6. Telefonische Gebotsabgabe

2.6.1. Eine telefonische Gebotsabgabe ist für registrierte Bieter bei Gegenständen ab einem Gesamtrufpreis von 10.000 € möglich.

2.6.2. Bei Telefongeboten wird keine Haftung übernommen für Verbindungsfehler. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für Schäden, die darauf beruhen, dass aufgrund des Nichtzustande­kommens einer Telefonverbindung oder aufgrund technischer Mängel telefonische Gebote nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben werden können und somit nicht rechtzeitig berücksichtigt werden.

2.7. Schriftliche Gebotsabgabe , Gebotsabgabe per Telefax oder E-Mail

2.7.1. Registrierte Bieter, die nicht persönlich an der Auktion teilnehmen können oder wollen, haben die Möglichkeit Gebote durch Übermittlung eines vollständig ausgefüllten Formulars „Schriftlicher Gebotsauftrag“ abzugeben.

2.7.2. Die Übermittlung eines schriftlichen Gebotsauftrages hat an die oben angegebene Postanschrift oder per Telefax an die Faxnummer +4318900641 oder per E-Mail an die Adresse office@classicphil.com zu erfolgen.

2.7.3. Das Ankaufslimit muss ziffernmäßig in Euro angegeben werden, Aufträge wie „bestens“ oder „unbedingt kaufen“ werden nicht berücksichtigt.

2.7.4. Schriftliche Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn bei der Gesellschaft einlangen. Kaufaufträge mit gleich hohem Ankaufslimit werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt.

2.7.5. Bei Nichteinhalten der Gebotsschritte wird auf den nächst höheren aufgerundet.

2.7.6. Bei schriftlich abgegebenen Geboten erfolgt der Zuschlag einen Gebotsschritt über dem Maximalgebot des Gegenbieters außer es erfolgt ein höheres Gebot. Bei Gebotsgleichstand wird das zuerst eingelangte/abgegebene Gebot herangezogen.

2.7.7. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für Schäden, die darauf beruhen, dass aufgrund technischer Mängel Gebote die mittels E-Mail übermittelt werden nicht oder nicht rechtzeitig verarbeitet und somit nicht oder nicht rechtzeitig berücksichtigt werden.

2.8. Gebotsschritte/ Untergebote

2.8.1. Schritte der Gebotsabgabe: 5 € < 30 € um 5€ | 30 € < 100 € um 10 € | 100 € < 400 € um 20 € | 400 € < 800 € um 50 € | 800 € < 2.000 € um 100 € | 2.000 € < 5.000 € um 200 € | 5.000 € < 20.000 € um 500 € | 20.000 € < 30.000 € um 1.000 € | 30.000 € < 80.000 € um 2.000 € | 80.000 € < um 5.000 €

2.8.2. Gebote unter dem Rufpreis (Untergebote) werden nicht berücksichtigt.

2.9. Zuschlag

2.9.1. Der Zuschlag erfolgt auf Grund konkurrierender branchenüblicher transparenter Gebotsabgabe.

2.9.2. Unterbleiben konkurrierende Gebote und wird lediglich der Rufpreis geboten, so kann der Zuschlag zum Rufpreis erfolgen, wenn nicht mit dem Einlieferer ein höherer Mindestverkaufspreis vereinbart wurde.

2.9.3. Bei Zweifel, ob oder an wen der Zuschlag erfolgt ist, ob ein Übergebot übersehen worden ist, bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelanbot oder wenn der Auktionsleiter ein Anbot übersehen hat sowie bei sonstigen unklaren Fällen, kann der Versteigerer einen erteilten Zuschlag aufzuheben und den betreffenden Posten weiterversteigern.

2.9.4. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen der Gesellschaft und dem Ersteher zustande. Er verpflichtet den Ersteher zur Abnahme und zur Zahlung. Wer für Dritte bietet, haftet solidarisch neben diesen.

2.9.5. Mit der Erteilung des Zuschlags gehen alle Risiken das Auktionlos betreffend auf den Ersteher über. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Lose Eigentum des Einlieferers.

2.10. Zuschlagsaufhebung

2.10.1. Die Aufhebung eines erteilten Zuschlages ist während der Auktion insbesondere zulässig, wenn über die Zuschlagserteilung Meinungs­verschiedenheiten entstehen, wenn ein Gebot übersehen oder nicht wahrgenommen wurde oder sonst unbeachtet blieb oder der Auktionsleiter sich über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Gebotes in einem Irrtum befand.

2.10.2. Im Falle der Zuschlagsaufhebung ist der Auktionsleiter berechtigt, den Zuschlag dem zweithöchsten Bieter zu seiner letzten Gebotsabgabe zuzuschlagen, wenn dieser dem Auktionsleiter bestätigt, an dieses noch gebunden zu sein, oder den Gegenstand in derselben oder einer späteren Auktion neuerlich auszubieten.

3. Abwicklung des Zuschlags

3.1. Rechnungsstellung und Zahlung

3.1.1. Die Gesellschaft stellt nach Zuschlagserteilung eine Rechnung über den Kaufpreis (Zuschlag zuzüglich Aufgeld und Losgebühr(en)) samt Versandpauschale für Porto, Verpackung und Versicherung aus und übergibt oder übermittelt diese an den Ersteher.

3.1.2. Der Ersteher ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten vollständigen Kaufpreis so rechtzeitig zu bezahlen, dass dieser binnen längstens vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum dem Konto der Gesellschaft gutgeschrieben ist. Der Ersteher kann sich von dieser Haftung nicht dadurch befreien, dass er nach Zuschlagserteilung offenlegt, dass er für eine dritte Person mitgeboten hat.

3.1.3. Eine Barzahlung ist ausnahmsweise und nur bei Beträgen über 10.000 Euro durch eine Direkteinzahlung auf das Bankkonto der Gesellschaft möglich. Der Bank der Gesellschaft ist im Zuge der Barzahlung ein Personalausweises oder ein Pass vorzulegen.

3.1.4. Kreditkarten­zahlungen können online, mit einem Aufschlag von 3%, durchgeführt werden . Nach Zahlung kann die Ware übergeben werden. Um Reverse Charge zu verhindern behält sich die Gesellschaft vor die Ware erst 25 Kalendertage später zu verschicken.

3.1.5. Bei Überschreiten des Zahlungsziels laut Punkt 3.1.2 werden Verzugszinsen von 6 % p.a. verrechnet. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, Lagergebühren einzuheben.

3.1.6. Die Zahlung hat in Euro zu erfolgen. Wechselspesen, Bankspesen und Überweisungspesen gehen zu Lasten des Käufers. Es können keine wie immer gearteten Abzüge gemacht werden.

3.2. Abholung, Versand

3.2.1. Die Abholung eines gekauften Gegenstandes bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle einer ausnahmsweise erfolgten Barzahlung (vgl 3.1.3.) ist der Gesellschaft bei der Abholung des Kaufgegenstandes die Einzahlungsbestätigung der Bank im Original vorzulegen.

3.2.2. Der Versand des gekauften Gegenstandes wird nach Zahlungseingang durchgeführt. Erfolgt die Lieferung einer Sache nach ausdrücklicher Vereinbarung ausnahmsweise bereits vor Zahlung des vollständigen Kaufpreises, so behält sich die Gesellschaft das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor.

3.2.3. Versand erfolgt ausnahmslos versichert.

3.2.4. Individuelle Versandwünsche des Kunden werden entsprechend zu dessen Lasten verrechnet.

3.2.5. Teilzahlungen haben keinen Versand zur Folge. Erst bei vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags erfolgt ein Versand.

4. Leistungsstörungen

4.1. Verzug des Erstehers

4.1.1. Kommt der Ersteher mit seiner Zahlung in Verzug, so hat die Gesellschaft das Recht, vom Kaufvertrag unter Setzung einer Nachfrist zurückzutreten (§ 918 ABGB).

4.1.2. Die Gesellschaft ist in diesem Fall berechtigt, nicht aber verpflichtet, einen Kaufvertrag mit einem unterlegenen Bieter abzuschließen oder den Kaufgegenstand in einer späteren Auktion erneut zu versteigern. Bei einer solchen Wiederversteigerung kann der Gegenstand ohne Rücksicht auf das bei der ersten Versteigerung erzielte Meistbot auch zu einem niedrigeren Ausrufspreis angeboten werden Der säumige Ersteher haftet für den Kaufpreisausfall sowie Spesen und Zinsen und die sonstigen Verzugsfolgen.

4.2. Mängel/ Reklamationen

4.2.1. Reklamationen betreffend Fehler, die aus den Abbildungen des gekauften Gegenstandes ersichtlich sind oder bei einer nach Besichtigung nach Punkt 2.2. (Schnitt, Zähnung, Stempel, Zentrierung usw.) erkennbar waren, können nicht zum Gegenstand einer Reklamation gemacht werden und begründen keine Ansprüche welcher Art auch immer gegenüber der Gesellschaft und jenen Personen, für die sie ohne den Haftungsausschluss einzustehen hätte.

4.2.2. Bei Fehlbeschreibungen, die aus den Abbildungen und den vorhandenen Daten nicht ersichtlich sind und die bei einer nach Besichtigung nach Punkt 2.2. nicht erkennbar gewesen wären (Beschreibungsfehler sowie Echtheit der Stücke), beträgt die Reklamationsfrist 60 Tage nach Zuschlagserteilung.

4.2.3. Die Gesellschaft und jene Personen, für die sie ohne den Haftungsausschluss einzustehen hätte, haften nicht für leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden.

4.2.4. Reklamierte Lose müssen im Originalzustand und mit der Originalloskarte zurückgegeben werden.

4.2.5. Weist eine reklamierte Marke Beschädigungen auf die nachweislich zum Zeitpunkt der Sachverständigenbegutachtung nicht vorhanden waren, ist eine Rückerstattung nicht möglich.

4.2.6. Die Rückerstattung erfolgt nach Erhalt der unveränderten Ware und der Rücksprache mit dem Kunden innerhalb von 10 Tagen.

4.2.7. Bei einem Schaden beim Transport ist die Abwicklung über von der Gesellschaft abgeschlossene Transportversicherung durchzuführen und dieser entsprechende Unterlagen zur Schadensdokumentation zur Verfügung zu stellen, da andernfalls eine Kaufpreisrückerstattung nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt auch bei Transportverlust.

4.2.8. Ein Ersatz der Ware ist aufgrund des unikalen Zustandes des jeweiligen Auktionsloses nicht möglich.

4.2.9. Direktabwicklung: Reklamationen werden grundsätzlich auf Rechnung der Einlieferer erledigt. Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten, die Ersteher darauf zu verweisen, behauptete Ansprüche direkt gegen den Einlieferer geltend zu machen. Von diesem Recht kann jedenfalls dann Gebrauch gemacht werden, wenn mit dem Einlieferer bereits abgerechnet wurde.

4.2.10. Als Versteigerer beweglicher Güter kann ein Prüfvorbehalt nicht akzeptiert werden.

4.2.11. Attestgebühren werden im Falle eines berechtigten Reklamationsgrundes unter Vorlage des Negativattests bis zur Höhe von 3 % des Zuschlages erstattet.

4.3. Laut §16 Abs. 3 DMSG Absatz 11 werden Ausfuhrgenehmigungen eingeholt. Verzögerungen der Lieferung von bis zu 2 Monaten sind möglich.

5. Gebühren, Tarife

5.1. Die Gesellschaft hebt für ihre Tätigkeiten Gebühren laut ihrer Tarifordnung ein. Dieses finden Sie unter www.classicphil.com, im aktuellen Auktionskatalog nach den Allgemeinen Versteigerungsbedingungen oder dem Aushang im Auktionssaal.

6. Nachverkauf

6.1. Ein Nachverkauf findet nicht statt.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

7.2. Erfüllungsort ist Wien und als ausschließlicher Gerichtsstand wird das in Handelssachen zuständige Gericht vereinbart.

7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

7.4. Eine allenfalls hergestellte Übersetzung dieser Versteigerungsbedingungen in eine andere Sprache ist bloß eine Hilfestellung. Nur die deutsche Sprachfassung ist verbindlic

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